Niederlande wegen Starbucks im Visier der EU-Kommission

Die Niederlande steht wegen eines Steuerabkommens mit dem amerikanischen Kaffee-Konzerns Starbucks in der Kritik. Die EU-Kommission hegt Zweifel, dass die geschlossene Vereinbarung legal sei, während Den Haag indes jede Kritik zurückweist.
Brüssel – Bereits seit Sommer weiß die Regierung in Den Haag, dass Ungemach auf sie zukommen könnte – und jetzt ist es so weit: Die EU-Kommission kündigte nun nach Prüfung des Sachverhaltes an, gegen die Niederlande Ermittlungen einzuleiten. Dabei geht es um eine Steuervereinbarungen, die die Regierung mit dem US-Unternehmen Starbucks geschlossen hatte. Diese seien nach Ansicht der Kommission unter Umständen illegal.

Die staatlichen Beihilfen, die es laut vorläufigen Erkenntnissen für Starbucks als weltgrößte Kaffeehauskette gebe, würden Zweifel daran aufkommen lassen, ob dies marktkonform sei. Den Vorwurf staatlicher Beihilfen verneint man jedoch seitens der niederländischen Regierung, denn vielmehr, so Den Haag, handele es sich dabei um ein Steuerabkommen, das durchaus alle international vereinbaren Standards erfülle.
Brüssel begründet die ungerechtfertigte Staatshilfe indes mit der Tatsache, dass es Starbucks derzeit möglich sei, Umsätze aus anderen Ländern in eine in den Niederlanden ansässige Tochter zu verschieben und dadurch niedrigere Steuern zahlen zu müssen. Hier würde eine Vorzugsbehandlung zu gute kommen. Bereits im Juni hatte die EU-Kommission mitgeteilt, dass man derzeit die Steuerpraktiken untersuchen werden, die Starbucks mit der niederländischen Regierung ausgehandelt habe. Im gleichen Zeitraum begannen ebenfalls Ermittlungen gegen Fiat in Luxemburg sowie gegen Apple in Irland. Wenig später wurde zudem ein Verfahren in Luxemburg gegen den US-Internethändler Amazon eingeleitet.
Derartige Sondervereinbarungen hatten zuletzt immer wieder für Empörung gesorgt, da diese hunderten von Unternehmen Steuerersparnisse in Milliardenhöhe ermöglichen würden. Insgesamt stehen 340 Unternehmen im Kreuzfeuer der Kritik. Verboten ist es aber nicht, nationale Steuergesetzgebung auszunutzen. Daher sei es auch nicht das Ansinnen aus Brüssel, gegen die Unternehmen vorzugehen, sondern vielmehr die Regierungen in Luxemburg, den Niederlanden oder Irland ins Visier der Ermittlungen zu nehmen. Begründen will man dies mit europäischem Wettbewerbsrecht, das es den Ländern verbiete, nur ausgewählten Firmen einer Branche und nicht allen in dieser Branche tätigen Unternehmen zu helfen. Dazu müssen die Wettbewerbshüter in Brüssel jedoch den Nachweis erbringen, dass die nationalen Steuerabkommen einige Firmen eines Landes besser stellen als andere.