In der jüngeren Vergangenheit kamen im Bereich Anlageformen immer wieder Dinge zum Vorschein, die aufzeigten, dass beim Schutz von Kleinanlegern noch deutlich Luft nach oben ist. Das sieht nun auch der Bundestag, der derzeit darüber berät, wie man Risiken künftig transparenter machen kann. Auch über Verbote einzelner Anlageformen wird dabei gesprochen.
Der Bundestag will Kleinanleger besser schützen. Dies scheint auch nötig, denn der Fall der P&R-Unternehmensgruppe, die sich auf die Vermietung von Containern spezialisierte, zeigte dies einmal mehr. Völlig unvorhersehbar für Anleger wie Experten war das Unternehmen in die Pleite geraten und hatte bei den 54.000 Anlegern, die hier Geld investiert hatten, Ängste bereitet, jemals wieder an das Anlagevermögen zu kommen. Insgesamt geht es dabei um die Summe von mehr als drei Milliarden Euro, die die Investoren hier bereitgestellt hatten.
Der Fall von P&R zeigte aber auch auf, dass insbesondere beim Schutz von Kleinanlegern noch Raum für Verbesserungen ist. Das Gesetz, das zuletzt im Jahre 2015 überarbeitet worden war, reicht offenkundig nicht mehr aus. Nun soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung dafür sorgen, dass der Schutz der Kleinanleger verbessert werden soll.
Insbesondere solle mehr Transparenz erreicht werden, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfinanzministeriums, Sarah Ryglewski. Dokumente, auf deren Basis Anleger ihre Entscheidungen treffen, müssten bei der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, veröffentlicht werden. Damit könnten vor allem private Investoren künftig besser die Risiken einer Geldanlage einschätzen. Die BaFin solle zudem auch Anlagevermittler und Berater beaufsichtigen, was bislang im derzeit gültigen Gesetz so noch nicht vorgesehen war. Gerade dies sei ein „deutlicher Schritt“, sagte Ryglewski, um aufzuzeigen, dass auch der Vertrieb bald nur noch durch Berater und Vermittler geschehen solle, die von der BaFin beaufsichtigt werden.
Anlageformen, bei denen nicht feststeht, was genau mit dem investierten Geld finanziert werden soll und die gemeinhin als „Blind Pools“ bezeichnet werden, sollen zudem ganz verboten werden. Diese seien nach Ansicht der Bundesregierung „nicht geeignet“ für Kleinanleger, weil man weder den Zweck des Investments kenne noch die Risiken abschätzen kann.