Eilantrag gegen Anleihekauf durch EZB beim Bundesverfassungsgericht

Die Europäische Zentralbank (EZB) will wieder monatsweise Staatsanleihen ankaufen. Kritiker wollen dies nun verhindern und adressieren einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Damit wollen sie wenigstens hierzulande die in ihren Augen lockere Geldpolitik unterbinden.
Die Bundesbank soll nach dem Willen von Klägern vom Vollzug des Ankaufs von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ausgenommen werden. Dies wollen Kritiker des Ankaufprogrammes erreichen, indem sie vor dem Bundesverfassungsgericht aktiv werden. Dies geschieht nun unmittelbar, nachdem der Rat der Notenbanken in einem Votum für die Wiederaufnahme der Anleihenkäufe gestimmt hatte.
Die Kritiker werden angeführt von dem Wirtschaftsprofessor Johann Heinrich von Stein und dem Finanzwissenschaftler Markus Kerber. Deren Ziel ist es nun, den Ankauf von Staatsanleihen zu stoppen. Sie seien ihrer Meinung nach „ein weiterer Freibrief zum Zocken“.
Ab November will die EZB wieder Monat für Monat 20 Milliarden Euro in Staatsanleihen pumpen. Auch andere Wertpapiere könnten in diesem Zusammenhang erworben werden. Dies war im Monat September beschlossen worden. In der Vorwoche hatte auch der Rat der EZB dieses Vorhaben bewilligt. Bis Ende 2018 waren insgesamt für die Summe von 2,6 Billionen Euro Wertpapiere durch die EZB angekauft worden.

Seither hatte man nur noch auslaufende Anleihen ausgetauscht und das Ankaufsprogramm ansonsten nicht weiter fortgeführt. Man sah zu diesem Zeitpunkt keinen Grund, das Ziel, mit billigem Geld die Konjunktur zu stützen, weiter zu verfolgen. Auch habe man die Inflation damit in Richtung der Marke von zwei Prozent bewegen wollen.
Hiergegen läuft bereits seit geraumer Zeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Ende Juli hatte es hierzu Verhandlungen gegeben, nachdem es erste Anzeichen gab, wonach die EZB in Kürze wieder in den Ankauf von Anleihen einsteigen wolle. Hier begründen die Kläger nun ihr Vorgehen, dass der Beschluss, die Neuaufnahme der Transaktionen vorzunehmen, nicht einstimmig war. Die deutsche, niederländische wie auch die französische und österreichische Notenbank habe hier widersprochen. Das sei allein deshalb schon wichtig, weil von diesen Ländern über 60 Prozent der wirtschaftlichen Leistungen der Eurozone entstamme.