Gericht kassiert Kreditgebühren der Commerzbank

Die Commerzbank hat erneut vor Gericht wegen ihrer Gebühren bei Immobilienkrediten verloren. Das Geldhaus erhob pauschal 300 Euro als Vorfälligkeitsentschädigung. Das Landgericht Frankfurt beanstandete diese Maßnahme als rechtswidrig und untersagte sie. Profitieren können davon aber erst einmal nur die Kunden der Commerzbank, denn eine höchst richterliche Entscheidung muss erst noch erfolgen.

Schon die zweite Niederlage der Commerzbank
Als Vorfälligkeitsentschädigung werden die Gelder bezeichnet, die eine Bank dafür als Gebühr berechnet, um die ihr entgangenen Zinsgewinne auszugleichen, wenn ein Kredit vor der Zeit getilgt wird. Bei Immobilienkrediten ist dies relativ häufig: Muss der Besitzer beispielsweise Grundstück und Gebäude verkaufen, nutzt er einen Großteil der Kaufsumme häufig dazu, die Restschuld sofort zu beseitigen. Die meisten Geldhäuser errechnen exakt die entgangenen Zinsgewinne und stellen diese als Gebühr in Rechnung. Die Commerzbank weicht von diesem Verfahren allerdings ab und verlangt stattdessen pauschal 300 Euro. Dabei wird die Länge der Laufzeit ebenso wenig berücksichtigt wie die Höhe des Restschuld. 2011 war die Commerzbank damit erstmals vor einem Gericht gescheitert, zog aber vor die nächsthöhere Instanz (vor das LG Frankfurt), wo sie nun erneut verlor.

Der Weg durch die Instanzen geht weiter
Aber auch dieses Urteil wird nicht volle Rechtskraft erlangen, denn die Commerzbank hat bereits Berufung eingelegt. Noch im April soll das Oberlandesgericht Frankfurt ein eigenes Urteil sprechen. Zu erwarten steht allerdings nach der mündlichen Verhandlung, dass es den Richterspruch der Vorinstanzen bestätigen wird. Sollte dies passieren, ist bereits jetzt klar, wie es weitergehen wird: Die zweitgrößte Privatbank Deutschlands möchte dann vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Deiser Schritt wird allerdings auch von der Schutzgemeinschaft der Bankkunden angestrebt, welche die Commerzbank verklagt hatte. Denn durch ein BGH-Urteil würden die pauschalen Gebühren generell verboten. Profitieren würden so auch Bankkunden, die nicht bei der Commerzbank sind.